Renovieren
Wer investiert und sein Glück nicht herausfordern will, bevorzugt sichere Werte!So betrachtet darf man Holzparkett getrost zu den "Bodenschätzen" zählen. Es behält seinen Wert viele Jahre lang oder vermehrt ihn sogar wie ein guter Wein. Zum Beispiel durch seine typische Patina aufgrund natürlicher Alterung, die ihm erst seine höchst persönliche Note verleiht.
Einige Holzarten werden im Laufe der Zeit durch das Tageslicht dunkler und die Farben intensiver, andere dagegen heller. So erzählt das Holzparkett mit seiner Farbe, den Merkmalen und jeder einzelnen Kerbe ein Kapitel seiner authentischen Geschichte.
Bleiben Sie also auf dem Parkett, gönnen Sie sich das Bessere!
Mit seiner Persönlichkeit, Ausstrahlung, Ästhetik und Langlebigkeit ist ein Holzparkett eine sichere Investition. Sie dürfen mit einem aussergewöhnlichen "return-on-investment" rechnen und es macht Ihnen viele Jahre lang Tag für Tag Freude.
Parkett ist der einzige Bodenbelag, der teilweise oder ganz renoviert werden kann. Bei starken Beschädigungen können einzelne Parkettelemente ausgewechselt werden. Bei Fertigparkettelementen kann dies ohne Schleifen und Versiegeln, Ölen oder Wachsen geschehen. Aber auch die ganze Fläche kann jederzeit neu überarbeitet werden (Schleifen und neue Oberflächenendbehandlung). Beim Abschleifen eines Parkettbodens werden etwa 5-7 Zehntelmillimeter Holz abgetragen. Somit kann auch ein Mehrschichtprodukt mit 4 mm Nutzholzstärke mindestens zwei- bis dreimal renoviert werden. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Oberflächenbehandlung von 10-15 Jahren erreichen somit alle Parkettböden mit einer Nutzholzstärke von mindestens 2,5 mm im Neuzustand das definierte Erwartungsalter von 40 Jahren. Parkettböden mit Nutzstärken von 6, 8 oder mehr Millimeter sind somit meistens über viele Generationen im Gebrauch.
Weitere Informationen gibt das ISP Merkblatt Nr. 37 "Lebensdauer Holzbodenbeläge".
Echtholz- oder Furnierböden mit Nutzholzstärken <2,5 mm können weniger oder gar nicht renoviert werden durch Schleifen. Reparaturen sind aber trotzdem möglich durch örtliches Ersetzen von Elementen.
Bezüglich Reparaturmöglichkeiten gibt das ISP Merkblatt Nr. 13 "Reparaturen an verlegten Parkettflächen - Möglichkeiten" Auskunft.